Beleuchtungs-Norm für Parkgaragen

Beleuchtungs-Norm für Parkgaragen

Die Verkehrsströme im Parkhaus begegnen sich auf den Bewegungsflächen: fahrende und einparkende Wagen, dazwischen Fußgänger. Damit sich alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig wahrnehmen und entsprechend reagieren können, ist mindestens eine mittlere Beleuchtungsstärke von 75 Lux notwendig. Zehn Lux halbzylindrische Beleuchtungsstärke in den Hauptbewegungsrichtungen ermöglicht, frühzeitig die Gesichter entgegenkommender Personen zu erkennen. Bei möglicherweise aggressivem Verhalten kann das helfen, schnell zu reagieren.

Licht beugt kriminellen Übergriffen vor

Auf den Abstellflächen mit parkenden Autos schafft eine mittlere Beleuchtungsstärke von 75 Lux in der horizontalen Ebene eine ausreichendes Beleuchtungsniveau. Um wirkungsvoll kriminellen Übergriffen vorzubeugen, sollten die normierten Werte mindestens verdoppelt werden.
Vorgeschrieben sind doppelt so hohe Beleuchtungsstärken, wenn blendendes Tageslicht in Hochgaragen einfällt und die Sehleistung beeinträchtigt. In jedem Fall sind gleichmäßige Beleuchtungsstärken wichtig.

Leuchten längs der Fahrtrichtung

Die Beleuchtungsanlage in Parkgaragen besteht aus Leuchten höherer Schutzart. Sie werden längs der Fahrtrichtung links und rechts von den Bewegungsflächen an jedem zweiten Stellplatz installiert. Frei strahlende Leuchten sind für die Parkhausbeleuchtung ungeeignet, weil sie schnell verschmutzen und ihr Licht blendet. Die langen Einschaltzeiten erfordern energieeffiziente Lampen mit geringen Betriebskosten: Leuchtstofflampen (Durchmesser 26 mm und 16 mm) oder Kompaktleuchtstofflampen, jeweils betrieben an elektronischen Vorschaltgeräten (EVG). In Hochgaragen spart eine tageslichtabhängige Regelung zusätzlich Energie.

Die hervorragenden Ergebnisse, die mit einem Umstieg auf LED-Technik in Tiefgaragen erreicht werden können, lassen sich gut am Beispiel unserer Referenz in der Tiefgarage Ludwig Durr Straße in Münster zeigen.